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Die grüne Hand
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Gartenbau und Landschaftsbau - GaLaBau
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GaLaBau Schrader - 38154 Königslutter - Sichter 2 a
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Tel. 05353 / 913 461 Fax 05353 / 913 951 Mobil 0151 / 170 878 01
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Unter Winterdienst versteht man die Erfüllung der Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
auf öffentlichen Straßen und Wegen nach den einzelnen Straßengesetzen der Länder und der aus diesen folgenden satzungsrechtlichen Regelungen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis.
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Die Verpflichtung zur Leistung des Winterdienstes kann den Kommunen, aber auch natürlichen Personen
obliegen. Durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen ist ein differenzierter Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte präventiv bekämpft werden kann.
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Die Verpflichtung zur Leistung des Winterdienstes kann den Kommunen, aber auch natürlichen Personen
obliegen. Durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen ist ein differenzierter Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte präventiv bekämpft werden kann.
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Vernachlässigt eine verantwortliche Stelle nachweislich den Winterdienst, so kann sie bei Unfällen für
die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Privathaushalten obliegt dagegen eine Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie diesen durch eine entsprechende Satzung (in der Regel eine
sogenannte Straßenreinigungssatzung) durch die Kommune übertragen worden ist.
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Durch diese Satzung werden Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege entlang der
Grenzen ihrer Grundstücke zu gewissen Tageszeiten sicher begehbar zu halten. Die Grundstückseigner können diese Pflicht selbst erfüllen oder sie privatrechtlich auf andere (z.B. Mieter)
übertragen. Auch hier besteht bei Nachlässigkeit eine Haftpflicht bei Unfällen.
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Schrader - Die grüne Hand - Wir sind Ihr Partner für den Winterdienst !
Rufen Sie uns an - Tel. 05353 / 913 461 Mobil 0151 / 170 878 01
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